Allgemeine Mietvertragsbedingungen (AGB) für gewerbliche Mieter

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten für alle Mietverträge zur Vermietung von Baumaschinen, insbesondere Minibagger, zwischen PIMO Mietservice (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter.
1.2 Mietvertragsbedingungen des Mieters widersprechen wir ausdrücklich.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für künftige Mietverträge mit demselben Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
1.4 Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
1.5 Der Mietvertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB).

2. Vertragsschluss und Mietgegenstand

2.1 Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot des Vermieters annimmt und der Vermieter dies bestätigt.
2.2 Gegenstand der Vermietung ist der im Vertrag benannte Minibagger oder andere Baumaschinen.

3. Überlassung des Mietgegenstandes

3.1 Die Maschine wird in einwandfreiem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand übergeben, inklusive aller erforderlichen Unterlagen.
3.2 Die maximale tägliche Einsatzdauer beträgt 8 Stunden (werktags 7:00 – 17:00 Uhr). Darüber hinausgehende Nutzungen sind gesondert zu vereinbaren und werden zusätzlich berechnet.
3.3 Der Vermieter kann bei Verzug funktionell gleichwertige Geräte bereitstellen.

4. Mängel, Haftung und Versicherung

4.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens bei Übergabe, schriftlich zu melden.
4.2 Der Vermieter beseitigt rechtzeitig gemeldete Mängel auf eigene Kosten oder stellt ein gleichwertiges Gerät bereit.
4.3 Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
4.4 Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Missbrauch.
4.5 Der Mieter ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Diebstahl, Vandalismus, Maschinenbruch) zu sorgen oder die vom Vermieter angebotene Versicherung abzuschließen.

5. Pflichten des Mieters

5.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Maschine ausschließlich bestimmungsgemäß und nur durch eingewiesenes Personal zu bedienen. Bediener müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
5.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
5.3 Der Mieter hat die Maschine vor Überbeanspruchung, Schäden und Diebstahl zu schützen.
5.4 Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen sind zwingend einzuhalten.
5.5 Bei Störungen oder Schäden ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
5.6 Ölverluste oder Umweltschäden sind umgehend zu melden und entsprechend zu beheben.

6. Mietpreis und Zahlung

6.1 Die Mietpreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Die Abrechnung erfolgt auf Basis von 8 Stunden pro Werktag (Mo-Sa, 7:00 – 17:00 Uhr). Überstunden und Wochenendarbeit werden zusätzlich berechnet.
6.3 Der Mietpreis ist bei Vertragsabschluss oder Übergabe fällig.
6.4 Der Vermieter kann eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution verlangen.

7. Rückgabe und Beendigung der Mietzeit

7.1 Die Rückgabe erfolgt spätestens am vereinbarten Rückgabetag in betriebsfähigem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand.
7.2 Der Mieter hat die Rückgabe rechtzeitig anzukündigen, damit der Vermieter die Maschine prüfen kann.
7.3 Bei Rückgabe in mangelbehaftetem Zustand kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.

8. Kündigung

8.1 Mietverträge mit fester Laufzeit sind grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.
8.2 Bei unbefristeten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Tag (bei Tagesmiete), zwei Tagen (Wochenmiete) oder einer Woche (Monatsmiete).
8.3 Der Vermieter kann bei Zahlungsverzug, Missbrauch oder anderen schwerwiegenden Verstößen den Vertrag außerordentlich kündigen.

9. Sonstiges

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.
9.2 Es gilt deutsches Recht.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.